Bürgerservicebüro im Gemeindeamt Reichenau | |
Für in Reichenau mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen und für Personen mit neu gegründetem Hauptwohnsitz besteht die Möglichkeit um Ermäßigung des Aufschließungsbeitrages anzusuchen. Das formlose Ansuchen ist in der Gemeinde einzubringen.
Die Berechnung der Ermäßigung ist von der Größe des Grundstückes abhängig.
Weitere Informationen und Hilfestellung erhalten Sie im Gemeindeamt beim Amtsleiter Herrn Ob.Sek. Richard Tauchner unter
+43 2666 52206-13 oder E-Mail: amtsleitung@reichenau.at
Folgende Förderungen können in Anspruch genommen werden:
jeweils € 150,-- für
Vom Land NÖ geförderten Sanierungsmaßnahmen:
Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe mit einer thermischen Solaranlage
Anschluss an biogene Fernwärme oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von
sonstiger Abwärme
Wärmepumpe zur Heizung mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage
raumluftunabhängiger Einzelofen
Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage
zentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
dezentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (nur im Sanierungsfall förderbar)
thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung/Zusatzheizung
Lüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung
Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage
Der Betrag von € 150,-- wird unter der Bedingung zur Auszahlung gebracht, dass die Förderwerber auch vom Amt der NÖ. Landesregierung eine Förderung begehrt haben und dieses Verfahren positiv abgeschlossen wurde. Die Unterlagen der Förderungen durch die NÖ. Landesregierung sind vorzulegen.
Weitere Informationen und Hilfestellung erhalten Sie im Gemeindeamt beim Amtsleiter Herrn Ob.Sek. Richard Tauchner unter +43 2666 52206-13 E-Mail: amtsleitung@reichenau.at
Studierende mit Hauptwohnsitz in Reichenau an der Rax, die als ordentliche HörerInnen an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule außerhalb von NÖ studieren, erhalten ab dem Sommersemester 2008 vom Land NÖ und den NÖ Gemeinden pro Semester einen finanziellen Zuschuss, wenn am Studienort regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird. Die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedsstaates sowie der aufrechte Bezug der Familienbeihilfe sind Voraussetzung für die Förderung. Der finanzielle Zuschuss des Landes beträgt max. € 50,00 pro Semester.
Die Gemeinde Reichenau fördert ebenfalls mit € 50,00.
Zur Beantragung der Unterstützung bitte die Zusage der Landesförderung (Schreiben des Landes oder Kontoauszug) im Bürgerservicebüro vorlegen und eine Kontonummer für die Überweisung bekanntgeben. Weiters können Sie die Unterstützung per email unter buergerservice@reichenau.at (inkl. gescannte Zusage der Landesföderung) beantragen.