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Allgemeine Informationen zu einem Todesfall

Notwendige UnterlagenAllgemeine Informationen

Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todes bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt erfolgen. 

Die Beurkundung eines Sterbefalls kann ab dem 1.11.2014 bei jedem österreichischem Standesamt durchgeführt werden.

Dies wird zumeist durch die beauftragte Bestattung erledigt.

Fristen

Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.


Kosten Sterbeurkunde

Derzeit € 9,30 (€ 7,20 Bundesgebühr, € 2,10 Verwaltungsabgabe)

Bestattung vor Ort:

Bestattung Oberes Schwarzatal GmbH
Hauptstraße 103 b
2651 Reichenau an der Rax

Tel.: 02666/52252
Herr Gerhard Reiterer: 0676/9331555, Herr Manfred Weinzettl: 0676/3152010
Fax: 02666/20243
Email: office@bestattung-reichenau.at
www.bestattung-reichenau.at