Allgemeine Informationen
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Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde – Standesamt oder Standesamtsverband
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.