Weitere Behördenwege
Aktuelle Informationen über Behördenwege nach der Geburt entenehmen Sie bitte www.help.gv.at!
Für die Erstausstellung bestimmter Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Personalausweis) fallen innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an.