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Vaterschaftsanerkenntnis

Geburt VaterschaftDie Vaterschaft wird durch persönliche Erklärung in inländischer öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunde anerkannt. Das Anerkenntnis wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung, sofern die Urkunde oder ihre öffentlich-beglaubigte Abschrift dem Standesbeamten zukommt.

Die Vaterschaft kann bei

  • Standesamt
  • Notar
  • Bezirksverwaltungsbehörde
  • Gericht oder
  • österreichischer Vertretungsbehörde im Ausland

anerkannt werden.

Zuständig für Beurkundung und Beglaubigung des Anerkenntnisses ist jede Personenstandsbehörde, also jedes Standesamt.

Wirksam wird das Anerkenntnis

  • nach der Entgegennahme durch den Geburtenbuchführer (= Einlangen beim Geburtsstandesamt)
  • mit dem Erklärungsdatum (Tag an dem die Vaterschaft anerkannt wird) rückwirkend wirksam.

Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • Meldezettel
  • ggf. Nachweis für akademische Grade/Standesbezeichnung

Weitere Informationen erhalten Sie beim Geburtenstandesamt!