Vaterschaftsanerkenntnis
Die Vaterschaft wird durch persönliche Erklärung in inländischer öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunde anerkannt. Das Anerkenntnis wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung, sofern die Urkunde oder ihre öffentlich-beglaubigte Abschrift dem Standesbeamten zukommt.
Die Vaterschaft kann bei
- Standesamt
- Notar
- Bezirksverwaltungsbehörde
- Gericht oder
- österreichischer Vertretungsbehörde im Ausland
anerkannt werden.
Zuständig für Beurkundung und Beglaubigung des Anerkenntnisses ist jede Personenstandsbehörde, also jedes Standesamt.
Wirksam wird das Anerkenntnis
- nach der Entgegennahme durch den Geburtenbuchführer (= Einlangen beim Geburtsstandesamt)
- mit dem Erklärungsdatum (Tag an dem die Vaterschaft anerkannt wird) rückwirkend wirksam.
Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und folgende Unterlagen mitbringen:
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Meldezettel
- ggf. Nachweis für akademische Grade/Standesbezeichnung
Weitere Informationen erhalten Sie beim Geburtenstandesamt!