Informationen zur Geburt
Allgemeine Informationen
Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem Standesamt am Geburtsort des Kindes binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt. Die Geburtsurkunde wird Ihr Kind in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen als Nachweis benötigen. Auch brauchen Sie sie zur Anmeldung des Wohnsitzes Ihres Neugeborenen.
In der Geburtsurkunde werden der Name, das Geschlecht, der Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort Ihres Kindes festgehalten. Wenn Sie sich nicht gleich nach der Geburt für den Vornamen des Kindes entscheiden können, müssen Sie längstens innerhalb eines Monats beim Standesamt vorsprechen und dort den Vornamen beurkunden lassen.
Fristen
Die Anzeige der Geburt hat innerhalb einer Woche zu erfolgen.
Kosten
- Anzeige der Geburt: gebührenfrei
- Ausstellung einer Geburtsurkunde: gebührenfrei
- Ausstellung des ersten Staatsbürgerschaftsnachweises: gebührenfrei
HINWEIS
Für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, fallen, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an (gilt daher nicht bei Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde nach Verlust oder Diebstahl).