Notwendige Unterlagen für eine Hochzeit
Für eine Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei österreichischen Staatsangehörigen
- Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Geburtsurkunde (bitte auch die Geburtsdaten der Eltern)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Meldung
- Nachweis eines akademischen Grades (Sponsions- oder Promotionsurkunde) oder der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung eines Handwerks
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:
- Heiratsurkunden aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunden aller früheren begründeten Partnerschaften
- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
- Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
- Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben, zusätzlich
- Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
- Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind, zusätzlich
- bei 16- bis 18-Jährigen:
- Ehemündigkeitserklärung des Gerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)
- Zustimmung der Obsorgeberechtigten
- bei Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters: deren/dessen Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss
Wenn Sie nicht österreichischer Staatsbürger sind:
- Reisepass zum Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung (Bestätigung, dass nach den Gesetzen des Heimatstaates der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht).
Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim Standesamt.
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein.
Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung nur von allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden.