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Namensführung nach der Eheschließung

Schloss Reichenau GewölbeAus Anlass einer Eheschließung oder Verpartnerung haben die Verlobten folgende Möglichkeiten für ihren zukünftigen Namen:

  • Gemeinsamer Familienname
  • Doppelname
  • Getrennte Namensführung 

 

Gemeinsamer Familienname

Es kann entweder der Name der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Wird hierfür ein aus mehreren Teilen bestehender Name herangezogen, können der gesamte Name oder Teile davon verwendet werden.

Auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname kann zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden. Ein Doppelname aus einer früheren Ehe kann allerdings nicht in einer weiteren Ehe gemeinsamer Familienname werden.

 

Doppelname

Die Ehegatten können auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Um unübersichtliche Namensketten zu vermeiden, kann aber nur ein aus höchstens zwei Teilen bestehender Namen ausgewählt werden.

Die Ehegattin/der Ehegatte, deren/dessen Familiennamen nicht gemeinsamer Familienname ist, kann auch schon vor der Eheschließung bestimmen, dass sie/er einen aus dem gemeinsamen Familiennamen und ihrem/seinem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führt. Auch dieser Doppelname darf nur höchstens aus zwei Teilen bestehen.

Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden.

Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.

 

Getrennte Namensführung

Neu ab 1. April 2013 ist, dass Ehegatten, die keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, ihre bisherigen Familiennamen beibehalten.

Namen der gemeinsamen Kinder

Allerdings muss dann bestimmt werden, welchen Familiennamen die gemeinsamen Kinder tragen werden. Es kann der Familienname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Alternativ können die Eltern bestimmen, dass das Kind einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erhält. Dieser darf aber höchstens aus zwei Teilen bestehen und muss durch einen Bindestrich getrennt werden.

Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.

 

ACHTUNG:
Ehegatten, die die Ehe vor dem 1. April 2013 geschlossen haben, können ihre Namen seit 1. September 2013 nach diesen Regeln bestimmen. Ebenso können die Namen für Kinder, deren Geburt oder Adoption vor 1. April 2013 beurkundet worden ist, ab 1. September 2013 nach diesen Regeln bestimmt werden.

Wenn sich eine Ehegattin/ein Ehegatte für einen Doppelnamen entschieden hat, muss dieser fortan verwendet werden (z.B. im Reisepass und Führerschein sowie bei der Unterfertigung von Verträgen).
Namensrechtliche Erklärungen sind am Standesamt gegenüber abzugeben.