Für in Reichenau mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen und für Personen mit neu gegründetem Hauptwohnsitz besteht die Möglichkeit um Ermäßigung des Aufschließungsbeitrages anzusuchen. Das formlose Ansuchen ist in der Gemeinde einzubringen.
Die Berechnung der Ermäßigung ist von der Größe des Grundstückes abhängig.
Weitere Informationen und Hilfestellung erhalten Sie im Gemeindeamt beim Amtsleiter Herrn Ob.Sek. Richard Tauchner unter 02666/52206-13. e-mail: amtsleitung@reichenau.at