Folgende Förderungen können in Anspruch genommen werden:
jeweils € 150,-- für
Vom Land NÖ geförderten Sanierungsmaßnahmen:
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Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe mit einer thermischen Solaranlage
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Anschluss an biogene Fernwärme oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von
sonstiger Abwärme
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Wärmepumpe zur Heizung mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage
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raumluftunabhängiger Einzelofen
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Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage
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zentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
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dezentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (nur im Sanierungsfall förderbar)
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thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung/Zusatzheizung
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Lüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung
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Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage
Der Betrag von € 150,-- wird unter der Bedingung zur Auszahlung gebracht, dass die Förderwerber auch vom Amt der NÖ. Landesregierung eine Förderung begehrt haben und dieses Verfahren positiv abgeschlossen wurde. Die Unterlagen der Förderungen durch die NÖ. Landesregierung sind vorzulegen.
Weitere Informationen und Hilfestellung erhalten Sie im Gemeindeamt beim Amtsleiter Herrn Ob.Sek. Richard Tauchner unter 02666/52206-13. e-mail: amtsleitung@reichenau.at